Rolf Walther Fine Art Photography, HomepageRolf Walther Fine Art Photography, ImpressumHomepage Rolf Walther, Fotografie und FotodesignImpressum Rolf Walther, Fotografie und FotodesignHomepage Rolf Walther FotografieRolf Walther, Kontakt und ImpressumHomepage Rolf Walther Fine Art PhotographyImpressum Rolf Walther Fine Art Fotografie

Allgemeine Hinweise

Jedes Werk wird von Rolf Walther eigenhändig und individuell auf Bestellung angefertigt. Sonderwünsche bezüglich Rahmen, Rahmenfarbe, spezieller Rahmenverglasung, etc. werden selbstverständlich berücksichtigt. Die in den Online-Galerien gezeigten Rahmen sind Präsentations-Beispiele. Die Werke werden auf zertifizierten Fine-Art-Foto-Papieren archivfest mit größter Sortgfalt ausgearbeitet. Sollten dennoch Mängel auftreten, sind diese unmittelbar bei Übergabe / bzw. nach Lieferung des Werks anzuzeigen.

Die Werke sind mit Rolf Walthers Atelierstempel versehen. Der Künstler gewährt auf seine (mit Atelierstempel versehenen) Original-Werke zu seinen Lebzeiten eine Garantie hinsichtlich der Archivfestigkeit, sofern seine Werke nachweisbar nach konservatorischen Grundsätzen aufbewahrt werden. Hohe Luftfeuchtigkeit und UV- Bestrahlung ist - wie bei allen fotografischen Kunstwerken - grundsätzlich zu vermeiden. Sollte trotz Beachtung dieser Grundsätze wider Erwarten hinsichtlich der Archivfestigkeit ein Fehler auftreten, wird Rolf Walther das Werk neu anfertigen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, eine Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung
Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.

1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses des Urhebers.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes
Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von dem Künstler erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen / Vertragspartner. Der Künstler erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

2.5 Haftung
Der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

2.7 Transport / Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.

2.8 Garantie / Wartung / Reparatur
Garantieleistungen des Künstlers für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.

2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, den Künstler unverzüglich zu unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihr / ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.

2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen des Künstlers  werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
 
2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Sämtliche anderen Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers Desweiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« des Werkes des Künstlers eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)

4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Aufhebung / Kündigung durch den Künstler
Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch  den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

© ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst


Widerruf

Die Fotografien sind nicht vorgefertigt, sondern werden erst nach Ihrer Bestellung und nach Ihren Angaben vom Künstler individuell für Sie angefertigt (wie z. B. in dem von ihnen gewählten Rahmen und Print-Format). Ein Recht zum Widerruf ist daher nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

Datenschutz

Die Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten bei Anfragen, Auftragserteilung und im Zuge der Auftragsabwicklung erfolgt streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung.